vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 91/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

91. Verordnung: Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Schartnerkogeltunnel 2022

91. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2022 im Bereich des Schartnerkogeltunnels im Zuge der A 9 Pyhrn Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Schartnerkogeltunnel 2022)

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2021, wird verordnet:

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Spielfeld der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:

  1. 1. in Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt von km 162,575 bis km 163,795 und
  2. 2. in Fahrtrichtung Linz der Abschnitt von km 163,805 bis km 162,575.

§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Gewessler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)