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BGBl II 64/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

64. Verordnung: 1. Novelle zur 4. NPO-FondsRLV

64. Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, mit der die 4. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung geändert wird (1. Novelle zur 4. NPO-FondsRLV)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, BGBl. I Nr. 49/2020 (NPO-Gesetz, 20. COVID-19-Gesetz) wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds betreffend Richtlinien über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, welche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten Auswirkungen geboten sind, damit diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen (4. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung - 4. NPO-FondsRLV), BGBl. II Nr. 59/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 12 Abs. 1 Z 4 wird die Wortfolge „ersten Halbjahr“ durch die Wortfolge „vierten Quartal“ ersetzt.

2. § 29 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Änderung in § 12 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 64/2022 tritt am 21. Februar 2021 in Kraft.“

Kogler

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