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BGBl II 325/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

325. Verordnung: Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung

325. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/2022, wird verordnet:

Die Ausländerbeschäftigungsverordnung - AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 263/2019, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Z 6 lautet:

  1. „6. Ausländerinnen und Ausländer, die über ein Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 verfügen und in Österreich eine Ausbildung in einem Pflegeassistenzberuf oder im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe - GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 erfolgreich absolviert haben und nach dem GuKG zur Berufsausübung berechtigt sind;“

2. § 1 Z 12 lautet:

  1. „12. Ehegatten, eingetragene Partner und Partnerinnen und ledige Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr der Angestellten Internationaler Einrichtungen oder Internationaler Nichtregierungsorganisationen einschließlich Quasi-Internationaler Organisationen im Sinne des Amtssitzgesetzes - ASG, BGBl. I Nr. 54/2021; für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersbeschränkung;“

3. Dem § 2 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 1 Z 6 und 12 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 325/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Kocher

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