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BGBl II 273/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

273. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

273. Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 27/1971, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:

§ 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Oktober 2022 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 9. August 2022 bestimmt.

§ 4. Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung „Bundespräsident“ gilt für alle Geschlechter.

Nehammer   Kogler   Kocher   Polaschek    Schallenberg   Edtstadler   Brunner   Raab   Karner    Zadic   Gewessler   Tanner Totschnig Rauch

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