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BGBl II 231/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

231. Verordnung: Änderung der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom

231. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom geändert wird

Aufgrund des § 58 Abs. 1 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 7/2022, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus verordnet:

Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 149/2022, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 167/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 wird in der Tabellenspalte „Fördermittel“ in der dritten Tabellenzeile nach der Wortfolge „Kategorie A:“ der Ausdruck „20 Mio. Euro“ durch den Ausdruck „60 Mio. Euro“ ersetzt und in der vierten Tabellenzeile nach der Wortfolge „Kategorie A:“ der Ausdruck „30 Mio. Euro“ durch den Ausdruck „5 Mio. Euro“ ersetzt und in der fünften Tabellenzeile nach der Wortfolge „Kategorie A:“ der Ausdruck „20 Mio. Euro“ durch den Ausdruck „5 Mio. Euro“ ersetzt.

2. In § 18 wird dem Satz beginnend mit der Wortfolge „§ 2 Abs. 1 Z 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 167/2022“ die Absatzbezeichnung „(2)“ vorangestellt; folgender Abs. 3 wird angefügt:

„(3) § 5 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 231/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Gewessler

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