160. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Festlegung der Mittel für die COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (BTG-MittelV) geändert wird
Aufgrund des § 4 des Bundesgesetzes über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz BTG), BGBl. I Nr. 53/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 241/2021, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Festlegung der Mittel für die COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (BTG-MittelV), BGBl. II Nr. 216/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 wird der Betrag „EUR 100 Millionen“ durch den Betrag „EUR 140 Millionen“ ersetzt.
2. Der bisherige § 2 erhält die Bezeichnung „§ 2 (1)“.
3. Dem § 2 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 1 Abs. 1 und § 2 in der Fassung des BGBl. II Nr. 160/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.“
Schramböck
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