118. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit, übertragen werden
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit Betrieb und Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Bundesministerium für Arbeit betraut, die grundsätzlich in die Zuständigkeit von IT-Abteilungen eines Ressorts fallen. Das sind folgende IKT-Lösungen und IT-Verfahren:
- 1. standardisierter IKT-Büroarbeitsplatz,
- 2. Rechenzentren-Basisdienste,
- 3. Server- und Backupinfrastruktur,
- 4. Netzwerkinfrastruktur,
- 5. Anbindung an den Federal Domain-Zugang (Behördenintranet),
- 6. Anbindung an den Global Domain-Zugang (Internet) samt Schutzmaßnahmen,
- 7. Applikationen, die speziell für den Bund oder das Bundesministerium für Arbeit entwickelt wurden,
- 8. Lizenzmanagement sowie
- 9. Datensicherheitsmanagement.
§ 2. Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit Betrieb, Entwicklung und Anpassung folgender IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Bundesministerium für Arbeit betraut:
- 1. IKT-Outsourcing-Projekt,
- 2. IT-Service-Center-Leistungen (1st, 2nd und 3rd Level Support) und Unterstützung bei Störungen,
- 3. Datenhaltung in Österreich mit Standort Bundesrechenzentrum GmbH, mit Ausnahme von zugekauften Drittleistungen,
- 4. Datenanbindung des Bundesministeriums für Arbeit an die Bundesrechenzentrum GmbH,
- 5. Mailing, Videokonferenz, Mobile Device Management (Collaboration & Communication),
§ 3. Weiters wird die Bundesrechenzentrum GmbH mit Betrieb und Wartung der Inter- und Intranetwebsite des Bundesministerium für Arbeit betraut.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 01.April 2022 in Kraft.
Kocher
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