92. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Nigeria am 29. Juni 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (BGBl. III Nr. 80/2021) hinterlegt.
Edtstadler
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