83. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Lettland das Europäische Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 218/2020), am 20. Mai 2022 unterzeichnet und am selben Tag seine Ratifikationsurkunde hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 3 für Lettland mit 21. August 2022 in Kraft.
Edtstadler
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