218. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarates hat die Russische Föderation am 8. Dezember 2020 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 64/2018) hinterlegt.
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)