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BGBl III 7/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

7. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

7. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Belgien am 7. Jänner 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 59/2021) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt in Bezug auf Art. 20 angebracht sowie eine interpretative Erklärung zu Art. 11 Abs. 1 des Übereinkommens abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].

Edtstadler

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