64. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) (BGBl. III Nr. 155/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 10/2022) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
Italien | 8. Februar 2022 | |
Spanien | 7. April 2022 |
Italien und Spanien haben anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine Erklärung gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens abgegeben.1
Überdies hat Spanien eine Erklärung für den Fall abgegeben, dass das Übereinkommen vom Vereinigten Königreich2 ratifiziert und von diesem auf Gibraltar angewendet wird.1
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)