10. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Rumänien am 14. Jänner 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert), BGBl. III Nr. 155/2021, hinterlegt und hiebei eine Erklärung gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
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