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BGBl III 44/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

44. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen

44. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Togo am 14. Juli 2021 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. III Nr. 81/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 26/2021) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Malta am 26. Juni 2021 eine Erklärung zu Art. 28 des Übereinkommens abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [Chapter V.3].

Edtstadler

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