44. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Togo am 14. Juli 2021 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. III Nr. 81/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 26/2021) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Malta am 26. Juni 2021 eine Erklärung zu Art. 28 des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
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