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BGBl III 31/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

31. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

31. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Malawi am 11. Februar 2022 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 180/2021) hinterlegt.

Edtstadler

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