29. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
29.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen 1
[Österreichische Eröffnungsnote in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Maltesische Antwortnote in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Maltesische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt mit 1. März 2022 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Nehammer
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