176. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen (BGBl. Nr. 87/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 45/2022) hinterlegt:
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)