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BGBl III 161/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

161. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

161. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (BGBl. III Nr. 136/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 164/2021) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Moldau11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IX.4.a].

10. Mai 2022

Paraguay

27. September 2022

Edtstadler

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