101. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
Nach Mitteilung der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Turkmenistan am 1. Juni 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (BGBl. III Nr. 139/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 102/2021) hinterlegt.
Edtstadler
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