100. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
100.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in portugiesischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 8. September 2020 bzw. 4. Juli 2022 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. August 2022 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Nehammer
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