95. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz - InvPrG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Bundesgesetzes über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz - InvPrG)
Das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz - InvPrG), BGBl. I Nr. 88/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 3 letzter Satz wird der Betrag „drei Milliarden Euro“ durch „7,8 Milliarden Euro“ ersetzt.
2. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d eingefügt:
„(1d) § 1 Abs. 3 letzter Satz in der Fassung des BGBl. I Nr. 95/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2025 außer Kraft.“
Van der Bellen
Kurz
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