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BGBl II 90/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

90. Verordnung: Änderung der Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmten Nachbarstaaten

90. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmten Nachbarstaaten geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2018, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmten Nachbarstaaten, BGBl. II Nr. 10/2021, zuletzt geändert durch die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 57/2021, wird wie folgt geändert:

In § 2 wird die Wendung „27. Februar 2021“ durch die Wendung „29. März 2021“ ersetzt.

Nehammer

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