480. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden, geändert wird
Aufgrund von § 9 des Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz - 1. COVID-19-JuBG), BGBl. I Nr. 16/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/2021, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden, BGBl. II Nr. 113/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 419/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 1 entfällt die Wendung „in Wien und Niederösterreich“ und die Wendung „2. Mai 2021“ wird durch die Wendung „12. Dezember 2021“ ersetzt.
2. § 8 wird folgender Abs. 18 angefügt:
„(18) § 5 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 480/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“
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