270. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 16, 25 und 25a des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2021, wird verordnet:
Die Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung - COVID-19-EinreiseV), BGBl. II Nr. 445/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 257/2021, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage A werden an entsprechender alphabetischer Stelle die Wörter „Albanien“, „Hong Kong“, „Japan“, „Macau“, „Nordmazedonien“, „Saudi-Arabien“, „Serbien“, „Taiwan“, „Thailand“, „Vereinigte Staaten von Amerika“ und „Vietnam“ eingefügt.
2. In § 14 erhält Abs. 24 die Absatzbezeichnung „(25)“ und wird nach Abs. 23 folgender Abs. 24 eingefügt:
„(24) Die Änderung in der Anlage A in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 270/2021 tritt mit 24. Juni 2021 in Kraft.“
Mückstein
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