226. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmten Nachbarstaaten aufgehoben wird
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2018, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmten Nachbarstaaten, BGBl. II Nr. 10/2021, zuletzt geändert durch die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 187/2021, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.
Nehammer
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