194. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Forsttechnik-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8, 8a, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2021, wird verordnet:
Die Forsttechnik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 124/2016, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 13 lautet:
„§ 13 (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2016 in Kraft.
(2) Die §§ 1, 13 und 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 194/2021 treten mit 1. Juni 2021 in Kraft.“
4. § 14 entfällt.
Schramböck
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