165. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 16, 25 und 25a des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:
Die Verordnung über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung - COVID-19-EinreiseV), BGBl. II Nr. 445/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 133/2021, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Zusätzlich zur Vorlage der Bestätigung gemäß Anlage G oder H ist das Vorliegen der unbedingten Notwendigkeit der Inanspruchnahme der medizinischen Leistung bei einer Kontrolle glaubhaft zu machen.“
2. In Anlage B entfällt das Wort „Malta“.
3. In § 14 erhält Abs. 14 die Absatzbezeichnung „(15)“ und wird nach Abs. 13 folgender Abs. 14 eingefügt:
„(14) § 6 Abs. 3 und die Änderung in Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 165/2021 treten mit 15. April 2021 in Kraft.“
Kogler
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