113. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Brasilien geändert wird
Auf Grund des § 25 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich, Südafrika und Brasilien, BGBl. II Nr. 581/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 101/2021, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
„Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus Südafrika und Brasilien“
2. In § 1 entfällt die Z 1, die Z 2 und 3 erhalten die Bezeichnung „1.“ und „2.“.
3. In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „21. März 2021“ durch die Wortfolge „4. April 2021“ ersetzt; folgender Abs. 4 wird angefügt:
„(4) Der Titel, § 1 und § 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 113/2021 treten mit 22. März 2021 in Kraft.“
Anschober
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