87. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 5/2020 gemäß 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung RID 5/2020 gemäß 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten (BGBl. III Nr. 197/2020, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 44/2021), wurde von Griechenland am 20. Mai 2021 unterzeichnet.
Edtstadler
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