44. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 5/2020 gemäß 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung RID 5/2020 gemäß 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, BGBl. III Nr. 197/2020, wurde von Ungarn am 9. Februar 2021 unterzeichnet.
Edtstadler
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