84. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bosnien und Herzegowina am 26. Mai 2021 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (provisorische Anwendung BGBl. Nr. 885/1995, definitives Inkrafttreten BGBl. Nr. 524/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 91/2018) hinterlegt.
Edtstadler
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