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BGBl III 70/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

70. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994
70. (NR: GP XXVII RV 667 AB 716 S. 89 . BR: AB 10597 S. 924 .)

70. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 513/1991 idF BGBl. Nr. 1046/1994. in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994

70.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Slowakische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Slowakische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Österreichische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Österreichische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Slowakische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung

Anlage 2

Anlage 2: Slowakische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung

Anlage 3

Anlage 3: Österreichische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung

Anlage 4

Anlage 4: Österreichische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung

Kurz

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