69. Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Abänderung des am 8. November 1999 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
69.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Abänderung des am 8. November 1999 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll in Hindi siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 4 des Protokolls erfolgten am 19. April 2017 bzw. 15. Juli 2019; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 4 mit 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Kurz
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