70. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994
70.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen1 in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994
[Slowakische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Slowakische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Kurz
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