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BGBl III 35/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 413 AB 539 S. 71 . BR: AB 10475 S. 917 .)

35. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien

35.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien

[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommenstext in hebräischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 8 des Abkommens wurden am 12. Jänner bzw. 9. Februar 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 mit 1. Mai 2021 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Kurz

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