35. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien
35.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien
[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in hebräischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 8 des Abkommens wurden am 12. Jänner bzw. 9. Februar 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 mit 1. Mai 2021 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Kurz
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