190. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Lettland am 10. Dezember 2021 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. III Nr. 190/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 100/2019) hinterlegt.
Edtstadler
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