174. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Suriname am 16. November 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (BGBl. III Nr. 92/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 60/2021) hinterlegt und hiebei eine Erklärung gemäß Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls abgegeben.1
Edtstadler
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