170. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 83/2020) hinterlegt:
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben die Seychellen1 am 22. Juli 2021 Erklärungen zum Übereinkommen abgegeben.
Edtstadler
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