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BGBl III 83/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

83. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

83. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Tonga am 12. Juni 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 40/2020) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt angebracht.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXII.1].

Edtstadler

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