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BGBl III 132/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

132. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

132. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 151/2020) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Somalia

11. August 2021

Tonga

6. Februar 2020

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 14. Dezember 2020 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf die Caymaninseln ausgedehnt.

Edtstadler

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