132. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 151/2020) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Somalia | 11. August 2021 | |
Tonga | 6. Februar 2020 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 14. Dezember 2020 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf die Caymaninseln ausgedehnt.
Edtstadler
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