151. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Tschad am 26. Juni 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 95/2018) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Äthiopien am 24. August 2020 den anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Art. 441 zurückgezogen.
Edtstadler
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