95. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 171/2017) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Äquatorialguinea | 30. Mai 2018 | |
Samoa | 16. April 2018 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich1 die territoriale Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Bermuda mit Wirkung vom 4. Juni 2018 erklärt.
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)