171. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations-, Annahme- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 196/2015) hinterlegt:
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Palästina am 4. Juni 2014 Notifikationen1 nach Art. 6 Abs. 3 sowie nach Art. 46 Abs. 13 und 14 des Übereinkommens vorgenommen.
Drozda
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