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BGBl III 122/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XX RV 560 AB 762 S. 78 . BR: AB 5474 S. 628 .)

122. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit

122.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertages wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in usbekischer Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen ist nach seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Dezember 1997 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kurz

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