122. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit
122.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertages wird genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in usbekischer Sprache siehe Anlagen]
Das Abkommen ist nach seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Dezember 1997 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Kurz
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