117. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 45/2019) hinterlegt:
Einer weiteren Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats zufolge hat die Slowakei am 30. April 2021 ihren Vorbehalt2 zu Art. 4 Abs. 2 des Übereinkommens zurückgenommen und ihre Erklärungen2 nach Art. 35 und 40 des Übereinkommens abgeändert.1
Weiters hat Tschechien seinen Vorbehalt3 zu Art. 29 des Übereinkommens am 5. Juli 2019 zurückgenommen.
Edtstadler
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