114. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Kroatien am 8. Juli 2021 die Änderung der nach Art. 6 und Art. 23 des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 82/2021) zuständigen Behörde1 wie folgt notifiziert:
Ministry of Labour, Pension System, Family and Social Policy Ulica grada Vukovara 78 10 000 Zagreb |
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