104. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Italien am 15. Juni 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 113/2020, letzte Kundmachung einer vorläufigen Anwendung BGBl. III Nr. 213/2020) hinterlegt und die vorläufige Anwendung des Protokolls gemäß dessen Art. 5 erklärt. Die Erklärung wird am 1. August 2021 wirksam.
Edtstadler
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