1. Kundmachung der Bundeskanzlerin über die Aufhebung des § 22 Abs. 5 des Umgründungssteuergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 - VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2019, G 156/2019-8 der Bundeskanzlerin zugestellt am 30. Dezember 2019, zu Recht erkannt:
- „I. § 22 Abs. 5 des Bundesgesetzes, mit dem abgabenrechtliche Maßnahmen bei der Umgründung von Unternehmen getroffen werden (Umgründungssteuergesetz - UmgrStG), BGBl. Nr. 699/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 71/2003 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
- II. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“
Bierlein
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