127. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des KMU-Förderungsgesetzes
Das KMU-Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 432/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „die jeweils zuständige Bundesministerin“ durch die Wortfolge „die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bzw. die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ ersetzt.
1a. In § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge „375 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „625 Millionen Euro“ ersetzt.
2. Nach § 10 Abs. 13 wird folgender Abs. 14 angefügt:
„(14) § 3 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 1 Nr. 127/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
Van der Bellen
Kurz
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